Berechtigte fristlose Kündigung des Unternehmers ist nicht gleich Ausgleichsverlust

 

Das LG Köln hat in einem aktuellen Hinweis die Rechtslage treffend zusammengefasst. Der verbreitete Glaube, eine berechtigte fristlose Unternehmerkündigung würde gleichzeitig zum Verlust des Handelsvertreterausgleichs führen, ist falsch. Nur dann, wenn den Handelsvertreter ein persönlicher (kein zugerechneter) Schuldvorwurf trifft, sind wir im Bereich des Ausgleichsverlustes. Die entsprechende Passage des LG: