Ossenforth
Jörg-Michael Ossenforth
Fachanwalt ArbeitsrechtFachanwalt Familienrecht
Jörg-Michael Ossenforth
Rechtsanwalt & Freier Mitarbeiter (seit 2020)
Tätigkeitsschwerpunkte
- Familien- und Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Gewerbliches Mietrecht
- Unternehmensnachfolge
- Erbrecht, Schiedsrichter für Erbstreitigkeiten und zertifizierter Testamentsvollstrecker
Rechtsanwalt Ossenforth ist seit 1985 als zugelassener Rechtsanwalt stets als selbstständiger Partner tätig.
Von 1985 bis 2005 bei den Rechtsanwälten Dr. Tscheuschner und Kollegen, von 1998 bis 2005 bei den Rechtsanwälten Dres. Stock, Reinelt, Strohm und Partner.
Seit 2005 übt dieser als Sozius der Rechtsanwälte Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen den Schwerpunkt seiner selbstständigen Tätigkeit als Fachanwalt im Arbeits- und Familienrecht und unter seiner Spezialisierung auf dem Gebiet des Erbrechts als Schiedsrichter für Erbrechtsstreitigkeiten und zertifizierter Testamentsvollstrecker aus.
In dieser Ausrichtung werden Mandanten/innen umfassend im Scheidungsverfahren und seinen Folgesachen wie insbesondere Güterrecht und nachehelichen Unterhalt, bei der Erstellung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, im Erbrecht bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Patientenverfügungen und in der Frage der Unternehmensnachfolge wie zuletzt im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere im Kündigungsschutzverfahren und bei der Errichtung von Aufhebungsverträgen gerichtlich und außergerichtlich deutschlandweit vertreten.