Die Coronapandemie beschäftigt die Arbeitsgerichte, in diesem Falle das Arbeitsgericht Bonn.
Es geht um die Frage: Besteht ein Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen aufgrund von Quarantäneanordnung während des Urlaubs des Arbeitnehmers? Im Falle von Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs gewährt das Gesetz (§ 9 BUrlG) einen Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei Arbeitsunfähigkeit.
Quarantäneanordnungen ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht dem nicht gleich. Denn die Quarantäneanordnung erfolgt durch die Behörde auch ohne jegliche Symptome, während Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bei Symptomen bescheinigt. Es besteht mithin kein Anspruch auf Nachgewährung von Urlaubstagen, so das Arbeitsgericht Bonn.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde ausdrücklich zugelassen.
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Rechtsanwältin Sophie-Laura Wagner