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Am 28. April 2020 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Danach wurde sie wieder aufgrund von Formfehlern außer Kraft gesetzt, es galt der alte Bußgeldkatalog weiter (siehe unsere Newsletter vom 28.4.2020 und 7.6.2020). Nunmehr hat der Gesetzgeber nachgebessert. Seit dem 09.11.2021 gilt nun die neue Bußgeldverordnung und der neue Bußgeldkatalog. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor:
1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
Für Raser wird es deutlich teurer und punkteträchtiger. Dafür wurde auf die geplante Verschärfung bei Fahrverboten verzichtet.
Es ist daher umso wichtiger, dass jeder Bußgelbescheid gründlich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geprüft wird. Denn mit der großzügigen Punktevergabe sind auch die 8 Punkte im Fahreignungsregister schnell erreicht, was zu einer Fahrpause von 6 Monaten und einer MPU-Prüfung führt.
2. Rettungsgasse
Auch bei der Bildung von Rettungsgassen zum Beispiel auf Autobahnen hat der Bußgeldkatalog eine Erhöhung der Sanktionen gebracht, so dass auch hier mit einem verstärkten Vorgehen der Polizei und Behörden zu rechnen ist. Dabei liegt das Augenmerk auf der nicht vorschriftsgemäßen Bildung oder unzulässigen Nutzung einer Rettungsgasse. Die Rettungsgasse ist stets bei jedem Stillstand des Verkehrs zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen der Autobahn so zu bilden, dass sich das Fahrzeug in dem linken Streifen möglichst weit links und in dem mittleren möglichst weit rechts befindet.
3. Vorfahrts- Abbiegeverstöße
Die StVO-Novelle beinhaltet darüber hinaus einige Neuerungen, die die Sicherheit bei Fahrbahnwechseln gewährleisten soll:
4. Halten und Parken
Auch hier wurde deutlich nachgeschärft, so dass schnell Punkte zusammenkommen können:
Bitte überlassen Sie Ihre Bußgeldbescheide nicht dem Zufall, sondern lassen Sie diese von uns auf Richtigkeit überprüfen. Leider erleben wir es zu oft, dass kleine, nur mit einem Punkt belegte Verstöße ohne Prüfung akzeptiert werden und dann schlussendlich für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten ausschlaggebend sind.
In diesem Sinne, Gute Fahrt !
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt René Simonides