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Am 28. April 2020 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Danach wurde sie wieder aufgrund von Formfehlern außer Kraft gesetzt, es galt der alte Bußgeldkatalog weiter (siehe unsere Newsletter vom 28.4.2020 und 7.6.2020). Nunmehr hat der Gesetzgeber nachgebessert. Seit dem 09.11.2021 gilt nun die neue Bußgeldverordnung und der neue Bußgeldkatalog. Wir stellen die wichtigsten Änderungen vor:

 

1. Geschwindigkeitsüberschreitungen

Für Raser wird es deutlich teurer und punkteträchtiger. Dafür wurde auf die geplante Verschärfung bei Fahrverboten verzichtet.

Es ist daher umso wichtiger, dass jeder Bußgelbescheid gründlich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geprüft wird. Denn mit der großzügigen Punktevergabe sind auch die 8 Punkte im Fahreignungsregister schnell erreicht, was zu einer Fahrpause von 6 Monaten und einer MPU-Prüfung führt.

Überschreitung (innerorts) Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot   Überschreitung (außerorts) Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 30.- 0 nein   bis 10 km/h 20.- 0 nein
11 – 15 km/h 50.- 0 nein   11 – 15 km/h 40.- 0 nein
16 – 20 km/h 70.- 0 nein   16 – 20 km/h 60.- 0 nein
21 – 25 km/h 115.- 1 nein   21 – 25 km/h 100.- 1 nein
26 – 30 km/h 180.- 1 nein   26 – 30 km/h 150.- 1 nein
31 – 40 km/h 260.- 2 1 Monat   31 – 40 km/h 200.- 1 nein
41 – 50 km/h 400.- 2 1 Monat   41 – 50 km/h 320.- 2 1 Monat
51 – 60 km/h 560.- 2 2 Monate   51 – 60 km/h 480.- 2 1 Monat
61 – 70 km/h 700.- 2 3 Monate   61 – 70 km/h 600.- 2 2 Monate
über 70 km/h 800.- 2 3 Monate   über 70 km/h 700.- 2 3 Monate

 

2. Rettungsgasse

Auch bei der Bildung von Rettungsgassen zum Beispiel auf Autobahnen hat der Bußgeldkatalog eine Erhöhung der Sanktionen gebracht, so dass auch hier mit einem verstärkten Vorgehen der Polizei und Behörden zu rechnen ist. Dabei liegt das Augenmerk auf der nicht vorschriftsgemäßen Bildung oder unzulässigen Nutzung einer Rettungsgasse. Die Rettungsgasse ist stets bei jedem Stillstand des Verkehrs zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen der Autobahn so zu bilden, dass sich das Fahrzeug in dem linken Streifen möglichst weit links und in dem mittleren möglichst weit rechts befindet.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet 200 Euro 2 1 Monat
– mit Behinderung 240 Euro 2 1 Monat
– mit Gefährdung 280 Euro 2 1 Monat
– mit Sachbeschädigung 320 Euro 2 1 Monat
Unrechtmäßig eine gebildete Rettungsgasse genutzt 240 Euro 2 1 Monat
– mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat
– mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat
– mit Sachbeschädigung 320 Euro 2 1 Monat

 

3. Vorfahrts- Abbiegeverstöße

Die StVO-Novelle beinhaltet darüber hinaus einige Neuerungen, die die Sicherheit bei Fahrbahnwechseln gewährleisten soll:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen 40 €
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen mit Gefährdung 140 € 1 1 Monat
Auf zu Fuß Gehende keine Rücksicht genommen und diese gefährdet 140 € 1 1 Monat
Innerorts mit dem LKW beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten 70 € 1
Dem Schienenverkehr nicht den Vorrang gewährt 80 € 1

 

4. Halten und Parken

Auch hier wurde deutlich nachgeschärft, so dass schnell Punkte zusammenkommen können:

Verstoß Bußgeld  Punkte
Parkverbot missachtet 25 €  
– länger als 1 Stunde 40 €  
– länger als 1 Stunde mit Behinderung 50 €  
– mit Behinderung 40 €  
in zweiter Reihe geparkt 55 €  
– mit Behinderung 80 € 1
– mit Gefährdung 90 € 1
– mit Sachbeschädigung 110 € 1
– länger als 15 Minuten 85 € 1
– länger als 15 Minuten mit Behinderung 90 € 1
in Feuerwehrzufahrt geparkt  55 €  
– und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert 100 € 1
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt 55 €  
unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt 55 €  
– mit Behinderung 70 € 1
– mit Gefährdung 80 € 1
– mit Sachbeschädigung 100 € 1
– länger als 1 Stunde 70 € 1
– länger als 1 Stunde mit Behinderung 80 € 1
Höchstparkdauer überschritten    
– bis 30 Minuten 20 €  
– bis 1 Stunde 25 €  
– bis 2 Stunde 30 €  
– bis 3 Stunde 35 €  
– länger als 3 Stunden 40 €  

Bitte überlassen Sie Ihre Bußgeldbescheide nicht dem Zufall, sondern lassen Sie diese von uns auf Richtigkeit überprüfen. Leider erleben wir es zu oft, dass kleine, nur mit einem Punkt belegte Verstöße ohne Prüfung akzeptiert werden und dann schlussendlich für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten ausschlaggebend sind.

In diesem Sinne, Gute Fahrt !