Seit Informationen und Dokumente aus dem Handelsregister kostenfrei abgerufen werden können, ist dort natürlich auch eine Vielzahl persönlicher Daten abrufbar. Dazu gehören Geburtsdaten, Privatanschriften, Unterschriften u.a.
Das OLG Celle hatte vor kurzer Zeit im Registerverfahren im Rahmen einer Beschwerde über die Frage der Löschung solcher personenbezogenen Daten zu entscheiden. Es hielt fest, dass es keiner Abwägung bedarf, wann Dritten Geburtsdatum und Wohnort als Informationen zur Verfügung gestellt werden. Im Registerverfahren werden Ansprüche nach §§ 823, 839 oder 1004 BGB (analog) nicht geprüft.
Es bliebe also noch ein möglicher Ausweg, zudem wurde hier der BGH angerufen und wird die Fülle an Informationen europarechtliche kritisch gesehen. Bisweilen bleiben die umfangreichen Informationen aber frei abrufbar.
Tipp: Es bietet sich daher an einen von mehreren Wohnsitzen anzugeben oder den Geschäftssitz, wenn abweichend vom Wohnsitz, um zumindest die Angabe des Hauptwohnsitzes nicht komplett preisgeben zu müssen.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Kai-Uwe Recker
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht