Prozessuale Voraussetzungen für die Übertragung einer Photovoltaikanlage auf ein minderjähriges Kind

 

Aus steuerlichen oder erbrechtlichen Gesichtspunkten kommen Eltern minderjähriger Kinder auf interessante Ideen. So beispielsweise die Eltern eines 12-jährigen Kindes im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Schweinfurt, die sich dafür entschieden, ihre Photovoltaikanlage auf ihren Sohn zu übertragen. Die Begründung der Eltern war recht schlicht, der 12-jährige Sohn ist ihr einziges Kind. Die Einnahme aus dem Verkauf des Stromes sollte das minderjährige Kind versteuern. Warum nicht zuerst das im Eigentum der Eltern stehende Wohnhaus übertragen wurde und erst später mit Volljährigkeit des Kindes die Photovoltaikanlage, ist leider nicht bekannt.

 

Das Amtsgericht Schweinfurt lehnt die Übertragung mit dem Hinweis darauf ab, dass das Kind die Reife und die erforderlichen Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten, den selbstständigen Betrieb des beabsichtigten Erwerbsgeschäfts zu führen und die damit einhergehende Verantwortung zu erfüllen, fehlten.

 

Das Oberlandesgericht Bamberg hob die Entscheidung des Amtsgerichts Schweinfurt auf und verwies die Angelegenheit zurück an das Amtsgericht. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg ist von großem Interesse, weil das Oberlandesgericht Bamberg nochmals darstellt, welche Personen beteiligt und gehört werden müssen bei der Schenkung von Immobilien oder Betrieben an minderjährige Kinder:

 

 

  1. Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das Kind (wegen gegensätzlicher Interessen der Eltern und des Kindes): Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für das Kind ist nicht ausreichend, weil der Rechtsanwalt weisungsgebundener Interessenvertreter der ihn mandatierten Eltern ist
  2. Persönliche Anhörung des Kindes
  3. Bekanntgabe des wesentlichen Ergebnisses der Kindsanhörung an die Beteiligten
  4. Persönliches Anhörung der Eltern
  5. Anhörung des Jugendamtes
  6. Bekanntgabe der Entscheidung an das Jugendamt

 

Über diese Voraussetzungen des Gesetzes vor der Entscheidung hatte das Amtsgericht Schweinfurt großzügig hinweggesehen.

 

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