Am 28. April 2020 ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, so dass wir Sie gerne über die neuen Regelungen, insbesondere die übertrieben verschärften Sanktionen für Temposünder nachfolgend informieren möchten:

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Simonides

1.             Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Novelle zeichnet sich bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen durch zwei wesentliche Neuerungen aus. Zum einen werden gerade kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen nach dem neuen Bußgeldkatalog härter geahndet, so dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts nun stets ein mindestens einmonatiges Fahrverbot droht. Zum anderen wurde die bisher geltende Regelung, wonach erst bei zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung über 26 km/h innerhalb von 12 Monaten wegen beharrlicher Pflichtverletzung ein Fahrverbot verhängt wurde, komplett gestrichen. Es gibt also keinen „Freischuss“ mehr, vielmehr wird, bei entsprechender Überschreitung gleich ein Fahrverbot verhängt.
Es ist daher umso wichtiger, dass jeder Bußgelbescheid gründlich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geprüft wird. Denn mit der großzügigen Punktevergabe der Novelle sind auch die 8 Punkte im Fahreignungsregister schnell erreicht, was zu einer Fahrpause von 6 Monaten und einer MPU-Prüfung führt.
 
Ein Überblick:
Tempo-Überschreitung innerorts (Pkw) Neue Bußgelder Alte Bußgelder
Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Bußgeld Punkte Fahrverbot
– bis 10 km/h 30 Euro 15 Euro
– 11 – 15 km/h 50 Euro 25 Euro
– 16 – 20 km/h 70 Euro   35 Euro
– 21 – 25 km/h 80 Euro 1 1 Monat 80 Euro 1
– 26 – 30 km/h 100 Euro 1 1 Monat 100 Euro 1  
– 31 – 40 km/h 160 Euro 2 1 Monat 160 Euro 2 1 Monat
Tempo-Überschreitung außerorts (Pkw) Neue Bußgelder Alte Bußgelder
Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Bußgeld Punkte Fahrverbot
– bis 10 km/h 20 Euro 10 Euro
– 11 – 15 km/h 40 Euro 20 Euro
– 16 – 20 km/h 60 Euro 1 30 Euro
– 21 – 25 km/h 70 Euro 1 70 Euro 1
– 26 – 30 km/h 80 Euro 1 1 Monat 80 Euro 1  
– 31 – 40 km/h 120 Euro 1 1 Monat 120 Euro 1  

 

2.             Rettungsgassen

Auch bei der Bildung von Rettungsgassen zum Beispiel auf Autobahnen hat die Novelle eine Erhöhung der Sanktionen gebracht, so dass auch hier mit einem verstärkten Vorgehen der Polizei und Behörden zu rechnen ist. Dabei liegt das Augenmerk auf der nicht vorschriftsgemäßen Bildung oder unzulässigen Nutzung einer Rettungsgasse. Die Rettungsgasse ist stets bei jedem Stillstand des Verkehrs zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen der Autobahn so zu bilden, dass sich das Fahrzeug in dem linken Streifen möglichst weit links und in dem mittleren möglichst weit rechts befindet.
Ein Überblick:
Rettungsgassenverstöße Neue Bußgelder Alte Bußgelder
Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet 200 Euro 2 1 Monat 200 Euro 2
– mit Behinderung 240 Euro 2 1 Monat
– mit Gefährdung 280 Euro 2 1 Monat
– mit Sachbeschädigung 320 Euro 2 1 Monat
Unrechtmäßig eine gebildete Rettungsgasse genutzt 240 Euro 2 1 Monat
– mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat
– mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat
– mit Sachbeschädigung 320 Euro 2 1 Monat

 

3.            Halten in zweiter Reihe

Das Halten in zweiter Reihe wird nun nach der Novelle verschärft geahndet. Dabei ist der Grund für das Halten in zweiter Reihe unerheblich, außer es handelt sich um Notfälle.
Ein Überblick:
Halten Neue Bußgelder Alte Bußgelder
Verstoß Bußgeld Punkte Bußgeld Punkte
Unzulässig in zweiter Reihe gehalten 55 Euro 15 Euro
– mit Behinderung 70 Euro 1 20 Euro
– mit Gefährdung 80 Euro 1
– mit Sachbeschädigung 100 Euro 1

 

4.             Sicherheit für Fahrradfahrer

Die StVO-Novelle beinhaltet darüber hinaus einige Neuerungen, die die Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr verstärken sollen. Diese muss ein KfZ-Fahrer dringend kennen, da bei Verstoß erhebliche Sanktionen und ggf. Versicherungsschutzverlust drohen.
Folgende neue Verkehrszeichen finden sich nun im Straßenverkehr:
·       Grünpfeil für Radfahrer
·       Radschnellweg
·       Beginn einer Fahrradzone (Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
·       Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
·       Sinnbild für Lastenräder
 
Darüber hinaus gilt ein neuer Mindestüberholabstand für Kraftfahrzeuge für das Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern:
–         außerorts mind. 2 Meter,
–         innerorts mind. 1,5 Meter.
Außerdem wurde festgelegt, dass auf Straßen, bei denen mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, rechtsabbiegende Fahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Bei Nicht-Beachtung drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

 

5.             Halten und Parken auf Geh- und Radwegen

Zu guter Letzt wurde durch die Novelle das Parken auf Geh- und Radwegen nochmal erheblich verschärft, wie folgt:
Geh- und Radwege ab Inkrafttreten der
StVO-Novelle 2020
Verstoß Bußgeld Punkte
Verbotswidriges Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen 55 Euro
– mit Behinderung 70 Euro 1
– länger als 1 Stunde 70 Euro 1
– länger als 1 Stunde mit Behinderung 80 Euro 1
– mit Gefährdung 80 Euro 1
– mit Sachbeschädigung 80 Euro 1
Unzulässig auf Schutzstreifen für Radfahrer gehalten 55 Euro
– mit Behinderung 70 Euro
– mit Gefährdung 80 Euro
– mit Sachbeschädigung 100 Euro
Bitte überlassen Sie Ihre Bußgeldbescheide nicht dem Zufall, sondern lassen Sie diese von uns auf Richtigkeit überprüfen. Leider erleben wir es zu oft, dass kleine, nur mit einem Punkt belegte Verstöße ohne Prüfung akzeptiert werden und dann schlussendlich für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten ausschlaggebend sind.
 
In diesem Sinne, Gute Fahrt!