Verhaltungsempfehlung für Versicherungsvertreter bei Einladung zu persönlichem Gespräch

 

Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungsvertreter von der Versicherung zu einem „Arbeitsgespräch“ oder einem sonstigen persönlichen Gespräch mit einer undurchsichtigen Bezeichnung in die Zentrale des Versicherers eingeladen werden.

 

Sofern solche Gespräche eher unüblich sind und nicht konkret vorab mitgeteilt wird, worum es in dem Gespräch gehen wird, ist Vorsicht geboten. Was harmlos und unverfänglich daherkommt, kann sich in Wahrheit als Revisionsgespräch entpuppen, in welchem der Vertreter mit Vorwürfen konfrontiert und zur umgehenden Stellungnahme aufgefordert wird.

 

Die Taktik dahinter ist klar: Der Vertreter soll möglichst alleine und unvorbereitet zum Gespräch erscheinen, um diese Situation dann auszunutzen und den Vertreter mit den Vorwürfen zu überfahren und zu einem Geständnis zu bewegen. Zudem sollen die anwesenden Personen als Zeugen dienen und etwaige Äußerungen des Vertreters nachweisbar machen.

 

Aus diesem Grund geben wir nachfolgend einige wichtige Tipps und Hinweise, wie Sie sich im Falle einer solchen Gesprächseinladung richtig verhalten:

 

1.

Wenn Sie nicht wissen, was Anlass des Gesprächs ist, erfragen Sie im Vorfeld konkret, worum es in dem Gespräch gehen soll. Dies hat Ihnen der Versicherer mitzuteilen. Sollte diese Auskunft im Vorfeld verweigert werden, lehnen Sie die Einladung ab.

 

2.

Sofern man Ihnen im Vorfeld keine konkrete Auskunft erteilt, Sie das Gespräch aber dennoch wahrnehmen wollen, erscheinen Sie wenn möglich in Begleitung. Wenn der Verdacht besteht, dass es sich um ein Revisionsgespräch handelt, dürfte gar eine anwaltliche Begleitung ratsam sein.

 

3.

Sobald Sie in dem Gespräch merken, dass man Sie mit (schweren) Vorwürfen konfrontiert, beenden Sie das Gespräch höflich aber bestimmt und weisen Sie darauf hin, dass Sie sich hierzu an Ort und Stelle nicht unvorbereitet und ohne anwaltliche Beratung äußern werden. Der Versicherer kann Sie nicht zu einer Stellungnahme vor Ort zwingen. Jede inhaltliche Stellungnahme kann Ihnen später zum Verhängnis werden und von den anwesenden Personen auf Seiten des Versicherers zu Ihrem Nachteil bezeugt werden. Eine Stellungnahme kann auch noch im Nachgang des Gesprächs mit entsprechender Vorbereitung und anwaltlicher Unterstützung abgegeben werden.

 

 

Fazit:

 

Nachdem die im Raum stehenden Vorwürfe oftmals eine fristlose Kündigung nach sich ziehen können, sind nicht nur der Bestand des Vertretervertrages, sondern auch Folgeansprüche einer Beendigung wie der Handelsvertreterausgleich und Schadenersatz betroffen und gefährdet.

In Gesprächen wie diesen ist daher höchste Vorsicht geboten. Im Falle einer verdächtig anmutenden Gesprächseinladung oder spätestens sobald Sie das Gespräch vorzeitig beendet haben, raten wir, umgehend einen Anwalt zu konsultieren.