Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Generalvollmacht sind Dokumente die jedermann abgeschlossen haben sollte. Dies unabhängig von Alter, Beziehungsstatus und gesundheitlicher Konzeption. Ab der Volljährigkeit sind diese Dokumente notwendig, um im Ernstfall gerüstet zu sein.
Hat man beispielsweise keine Patientenverfügung, muss zu medizinischen Maßnahmen das Betreuungsgericht angerufen werden, um zu entscheiden. Dies dürfte im Regelfall nicht Ihrem Willen entsprechen und kann zu unnötigen Verzögerungen führen.
Daher die dringende Empfehlung sich frühestmöglich (am besten mit der Volljährigkeit) mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Generalvollmacht auseinanderzusetzen.
Veränderungen nach Ausfertigung der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Generalvollmacht, wie beispielsweise Heirat, Kinder, Wegfall Bevollmächtigter etc. kann man später durch Abänderung entgegentreten. Wichtig ist jedoch, dass zu jedem Zeitpunkt die entsprechenden Dokumente vorliegen. Kurzfristige Veränderungen, denen man noch nicht durch Abänderung der bevollmächtigten Personen entgegengetreten ist, kann man zumindest durch die Benennung von Ersatzbevollmächtigten entgegnen.
Es gilt in jedem Fall, kümmern Sie sich um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Generalvollmacht, damit Ihr Wille im Ernstfall tatsächlich durchgesetzt wird und nicht ein Dritter entscheiden muss, wie es weitergeht.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Generalvollmacht.
Im zweiten Teil beschäftigen wir uns mit der Person des Vorsorgebevollmächtigten.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Sophie-Laura Wagner