Dr. Günther Heinicke
Dr. Günther Heinicke
FachanwaltHandels- & Gesellschaftsrecht
Dr. Günther Heinicke
Rechtsanwalt & Partner
Tätigkeitsschwerpunkte
- Vertriebsrecht
- Recht der Unternehmensnachfolge (insbesondere unter erb- und schenkungsrechtlichen Gesichtspunkten, Unternehmenskauf)
- Vertragsgestaltung
- Allgemeines Maklerrecht, Versicherungsmaklerrecht
Rechtsanwalt Dr. Günther Heinicke ist der Gründer unserer Kanzlei.
Nach dem Studium war er zwei Jahre als wissenschaftlicher Assistent an der Ludwig-Maximilians-Universität in München tätig. Zugelassen als Rechtsanwalt seit 1980 arbeitete er zunächst in verschiedenen Kanzleien mit unterschiedlichen Schwerpunkten.
Im Mai 1984 gründete er nach Abschluss seiner Promotion eine eigene Kanzlei. In dieser Zeit entwickelte sich eine enge Zusammenarbeit mit der Centralvereinigung deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V., in deren Liste der Vertrauensanwälte er 1986 aufgenommen wurde. Seither ist er schwerpunktmäßig national und international im Vertriebsrecht, insbesondere im Recht der Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisesysteme tätig. In diesen Bereichen berät und vertritt er gerichtlich und außergerichtlich Vertriebsagenturen und Hersteller.
Rechtsanwalt Dr. Heinicke ist seit 2001 im Beraterpool des Bundes für Selbstständige/Deutscher Gewerbeverband e.V. in München tätig und seit 2007 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Seither berät er laufend sowohl bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, als auch bei Gesellschafterstreitigkeiten, sowie bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge und von Unternehmenskaufverträgen.
Er hält Vorträge über nationale und internationale Gestaltung von Vertriebs- und Gesellschaftsverträgen, Unternehmensnachfolge und Maklerrecht unter anderem auch bei Interessenvereinigungen von Versicherungsvertretern, dem Gewerbeverband oder Versicherungsmaklern und dem CDH.
Er nimmt mehrere Aufsichtsratsmandate im energiewirtschaftlichen Bereich wahr